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Was zahlt die Krankenkasse an Brillen und Kontaktlinsen? |
| Wir haben für Sie eine Übersicht der Rückerstattungen der obligatorischen Grundversicherung speziell für den Optikbereich zusammengestellt, wo Sie die fürs 2008 erbotenen Leistungen ersehen können.
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Alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen eine Krankenversicherung bei einer Krankenkasse ihrer Wahl abschliessen.
Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen:
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die obligatorische Grundversicherung
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die freiwillige Zusatzversicherung
Die Leistungen der Zusatzversicherungen und die Prämien variieren von Kasse zu Kasse. Die Grundversicherung und die Zusatzversicherung können auch bei zwei verschiedenen Kassen abgeschlossen werden.
Die obligatorische Grundversicherung
Sie betrifft die Grundkosten, d.h. die ambulanten und die Spitalkosten. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich.
Bei der Grundversicherung beteiligt sich der Versicherte mit der Franchise und dem 10%-igen Selbstbehalt an den Kosten.
Was bedeutet Franchise?
Die Franchise ist der jährliche Betrag, den der Versicherte selbst bezahlt und bis zu dessen Höhe die Krankenkasse die Kosten nicht erstattet. Dieser Betrag gilt jeweils für ein Kalenderjahr.
Es gibt zwei Arten von Franchisen:
die Basisfranchise
Diese beträgt pro Jahr mindestens
Fr. 300. für Erwachsene und Fr. 0. für Kinder
die frei wählbare Franchise
Sie können Ihre Jahresfranchise heraufsetzen und so Ihre
Versicherungsprämie senken.
Was bedeutet Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist der Anteil der Gesundheitskosten (Arzt, Spital, Medikamente), den der Versicherte selbst bezahlen muss, wenn die Franchise erreicht ist.
Im Gegensatz zur Franchise kann dieser Betrag nicht im Vornherein festgelegt werden, da er 10 % der Kosten beträgt, die nach Abzug der Franchise von den Gesamtkosten übrig bleiben. Freiwillige Zusatzversicherungen
Es gibt zwei Arten von Zusatzversicherungen:
- Ambulante Zusatzversicherungen
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Spitalzusatzversicherungen
Ambulante Zusatzversicherungen
Sie decken u.a. Brillen und Kontaktlinsen (in Ergänzung zur Grundversicherung). In der Regel beschränken sich all diese Rückerstattungen auf einen bestimmten Betrag pro Jahr.
Spitalzusatzversicherungen
Sie decken Spitalaufenthalte je nach gewählter Variante. |
Rückerstattung Ihrer Sehhilfen (Gläser und Kontaktlinsen) im Rahmen der Grundversicherung
Achtung: Die Rückerstattung erfolgt nur auf Gläser und nicht auf Brillenfassungen. Kinder und Jugendliche benötigen für jede Rückerstattung ein ärztliches Rezept. Ab 18 Jahren muss der Versicherte der Krankenkasse nur noch für die erste Brille oder die ersten Kontaktlinsen ein ärztliches Rezept vorlegen. Danach erfolgt die Rückerstattung auch aufgrund eines Optikerrezepts. |
Rückerstattung Ihrer Sehhilfen (Gläser und Kontaktlinsen) im Rahmen der Zusatzversicherung
Je nach Zusatzversicherung profitieren Sie von häufigeren Leistungen und/oder höheren Rückerstattungen als bei der obligatorischen Grundversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Beispiel:
Anstelle einer Rückerstattung von
Fr. 180.- alle 5 Jahre kann Ihnen die Krankenkasse eine Rückerstattung alle 3 oder alle 2 Jahre gewähren oder eine höhere Rückerstattung alle 5 Jahre oder auch beides zusammen. |
Unser Tipp:
Wenn Sie von vorteilhaften Bedingungen insbesondere beim Kauf einer Sehhilfe profitieren möchten, empfiehlt es sich, die spezifischen Bedingungen der Zusatzversicherung aufmerksam zu lesen und die Angebote der verschiedenen Krankenkassen zu vergleichen. |
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