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Hörservice
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Garantiebedingungen für Hörgeräte

Die audiologischen Leistungen (Mono und Stereo) von Visilab

Der Hörservice von Visilab verpflichtet sich gegenüber den Kundinnen und Kunden, qualitativ hochwertige, individuelle Leistungen für ein bestmögliches Hörvermögen zu erbringen. Zu diesem Zweck gewährt Visilab allen Nutzerinnen und Nutzern eine 30-tägige Eingewöhnungsphase, in der sie sich regelmässig mit dem Hörgeräteakustiker austauschen können, um das Hörgerät auf allen Ebenen optimal einzustellen. Die Rechnungsstellung erfolgt erst nach Ablauf dieses Zeitraums, wenn die festgelegten Ziele im Hinblick auf das verbesserte Hörvermögen erreicht sind.
Neben massgefertigten Teilen wie Otoplastiken (Formpassstücken) werden zu jedem Hörgerät auch ein Ladegerät (oder 60 Batterien pro Gerät) sowie ein Reinigungsset mitgeliefert. Zusätzlich zu den Anpassungsleistungen bieten Ihnen unsere Hörgeräteakustiker auch unbegrenzte Nachbetreuungstermine für die gesamte Nutzungsdauer Ihrer Hörgeräte an.
Visilab hat seine Partner unter den renommiertesten Herstellern auf dem Markt ausgewählt, sodass wir auf jedes Hörgerät eine Garantie von 4 Jahren gewähren können (die gesetzliche Garantie beträgt 2 Jahre).

Garantie von Visilab

Die Garantie deckt alle Mängel ab, die während der vertraglich festgelegten Dauer auftreten und deren Ursache eindeutig auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist. Die Inanspruchnahme der Garantie führt weder zu einer Verlängerung der Garantiedauer noch zu einer zusätzlichen Garantieabdeckung für das betreffende Produkt.
Eine Gewährleistung für andere mögliche Mängel wird im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.

Intervention im Rahmen der Garantie

Produkte, die Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, werden nach Ermessen von Visilab repariert oder durch gleichwertige Produkte ersetzt.

Dauer der Garantie

Die Garantie beginnt mit dem Rechnungsdatum, das auf der Rechnung von Visilab angegeben ist, und endet nach 48 Monaten (4 Jahren).

Haftung von Visilab

Die Haftung von Visilab für einfache Fahrlässigkeit, Folgeschäden oder indirekte Schäden wird im gesetzlich zulässigen Masse ausdrücklich ausgeschlossen. Visilab übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder sonstige Schäden jeglicher Art, die die Nutzerin oder der Nutzer durch eine unsachgemässe Handhabung verursacht.